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Apollon Tempel in Side
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PRESSEARTIKEL
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KLICKEN - Deutsche Tageszeitung "DIE
WELT" - Titel "Ferienimmobilien-Boom
an der Türkischen Küste" vom 15.11.2003
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KLICKEN - Deutsche Tageszeitung "DIE WELT" - Thema: "Auslandsimmobilien - Steuern und Erbrecht"
vom 20.12.2003
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KLICKEN - Wochenzeitschrift "STERN" (Heft 31/2004) - Titel:
"Der Traum vom Süden" vom 21.07.2004
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KLICKEN - Wochenzeitschrift "STERN" (Heft 31/2004) - Titel
"Ein Traumhaus? Überstürzen Sie bloß nichts" vom 21.07.2004
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KLICKEN - die Online-Zusammenfassung der IHK München zum Thema "Türkei
auf einen Blick" von Februar 2007
Nachfolgend der Online-Artikel der "Immowelt" vom
August 2004 zu dem Thema: "Infos zum Ferienhauskauf in der Türkei"
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Infos
zum Ferienhaus-Kauf
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Artikel erschienen im August 2004
IMMOWELT
Türkei
Obwohl die Immobilienpreise in der Türkei
in den vergangenen Jahren vielerorts angezogen haben, gibt es
Ferienhäuser oder -wohnungen immer noch vergleichsweise günstig.
Kleinere Häuser, selbst in Meeresnähe, werden teilweise schon
für deutlich unter 50.000 Euro angeboten. Und wenn es etwas größer
sein soll: In der Preisklasse bis 100.000 Euro gibt es ein
breites Angebot. Neben den günstigen Immobilienpreisen spricht
für die Türkei auch, dass sie ein sehr sonniges Land ist und
kulturell einiges zu bieten hat.
Wer in seiner türkischen Immobilie nicht nur die Ferien
verbringen, sondern diese als Dauer- oder Alterswohnsitz halten
will, profitiert außerdem von den niedrigen
Lebenshaltungskosten. Laut Auswärtigem Amt beläuft sich das
durchschnittliche türkische Pro-Kopf-Einkommen derzeit auf
knapp 3.500 US-Dollar im Jahr. Ein Betrag, der das für Deutsche
niedrige Preisniveau gut erklärt.
Deutsche dürfen – außer in militärischen Sperr- und
Sicherheitszonen – überall in der Türkei Immobilien kaufen.
Lediglich der Erwerb von Grundstücken mit mehr als 30 Hektar
muss genehmigt werden.
Vor dem Kauf ist jedoch auf einiges zu achten, warnt die
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien:
- Es muss sichergestellt sein, dass der Verkäufer auch tatsächlich
Eigentümer ist
- Für Wohnungen in einer Eigentumsanlage muss eine
Teilungserklärung existieren
- Sowohl bei Neu- als auch bei Altbauten ist unbedingt
darauf zu achten, dass eine Baugenehmigung existiert.
Ansonsten droht Ärger mit den Behörden.
Vorsicht Schwarzbau
Sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Immobilien sollte der
Käufer bei den Behörden prüfen, ob ein so genannter Iskan –
ein Ansiedelungsdokument – vorliegt, sagt Delia Schröder von
Türkdomizil. Wenn dieser existiert, handelt es sich nicht um
einen Schwarzbau. „Oder zumindest um einen Bau, der später
von der Gemeinde anerkannt wurde“, weiß die Fachfrau. Liegt
kein Iskan vor, kann es zu Problemen und Extra-Kosten kommen,
etwa bei der Anmeldung von Strom und Wasser. Bei Ferienanlangen
mit mehreren Gebäuden reicht es, wenn insgesamt ein Iskan
existiert, berichtet Schröder.
Der Erwerb ist in der Türkei anders geregelt als hierzulande.
Der wichtigste Unterschied: Ein Notar ist nicht nötig, bei ihm
kann man keinen rechtsgültigen Kaufvertrag abwickeln. Das geht
nur direkt beim Grundbuchamt (Tapu-Amt). Ausländer müssen
einen Dolmetscher einschalten.
„Die Grunderwerbsteuer ist niedrig“, sagt Ibrahim Cüneyt
von Prima Immobilien Alanya. Es fallen 4,8 Prozent des
Immobilienwertes an. Dieser sogenannte Tapu-Wert liegt meist
deutlich unter dem Kaufpreis. Die Eintragung ins Grundbuch kann
bis zu drei Monate dauern, weiß Kay Wolter von
Kaya-Emlak-Immobilien. Der Grund: Das Grundbuchamt ist
verpflichtet, bei der Militärverwaltung anzufragen, ob sich das
Grundstück in einem militärischen Einzugsgebiet befindet. (nm/fk/bas)
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