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Apollon Tempel in Side (Zum Vergrößern Foto anklicken)
| Infos rund um den Kauf einer Türkei-Immobilie durch EuropäerGründe für den Kauf einer türkischen Immobilie- das milde Klima, mit mehr als 320 Sonnentage im Jahr Rechtliche AspekteDie meisten Europäer dürfen in der Türkei Eigentum
erwerben, der per Grundbucheintrag (nennt man in der Türkei TAPU) rechtssicher ist. Hierzu gehören u.a.
Deutsche, Engländer, Holländer, Österreicher, Belgier etc. - und seit
kurzem auch Schweizer Bürger. Dies gilt seit September 2003 und wurde mit dem
neuen Gesetz vom 07.01.2006 bestätigt (das neue Gesetzt wurde am 07.01.2006
veröffentlicht ist rückwirkend zum 26.07.2005 in Kraft getreten)
Anders als in Deutschland wird der Kaufvertrag nicht bei einem Notar gemacht. Dieser ist dazu nicht berechtigt! Alle Immobilienkäufe werden auf dem Tapu-Amt (Grundbuchamt) abgewickelt. Der Grundbucheintrag dauert in der Regel ca. 4 bis 12 Wochen. Im Moment (1. Quartal 2006) ziehen sich Tapu-Übertragungen etwas in die Länge, aufgrund der etwas langsameren Abwicklung in Izmir (siehe nächster Abschnitt), so daß ein Tapu-Übertrag derzeit etwa 4 Monate beträgt. Wenn klar ist, daß Sie eine Immobilie kaufen wollen, dann wird der TAPU-Eintrag beantragt, dazu benötigen Sie aktuelle Passbilder und Ihren Reisepass. Das Tapu-Amt schickt dann diesen Antrag zur zuständigen Militärverwaltung (nach Izmir oder Adana - je nach Region), die prüft, ob Ihre Immobilie außerhalb von militärischem Sperrgebiet liegt - dies ist eine reine Formalie. Achtung - diese Vorgehensweise gibt es nur noch in einigen Tapuämtern, denn mittlerweile haben immer mehr Tapuämter diese wichtigen militärischen Daten selbst und können dann die Prüfung auch selbst bewerkstelligen. Oft besteht der Verkäufer bei Tapu-Beantragung bzw. bei Unterzeichnung des Kaufvertrages auf eine Anzahlung. Dies ist auch bei uns der Fall. Bitte beachten Sie, daß wir sowohl für Anzahlungen als auch für die spätere Restzahlung nur Bargeld oder eine Überweisung auf unser Konto akzeptieren. Zahlungen per Kreditkarte sind hierbei nicht möglich !!
Beim Kauf von Grundstücken gibt es noch mehr zu beachten.
Prüfen Sie unbedingt, ob es z.B. überhaupt eine Baugenehmigung für Ihr
"Traumland" gibt und mit welchen Auflagen diese verbunden ist. Es gibt
nämlich fast immer Auflagen. Wenn Sie hierzu Details benötigen, dann
kontaktieren Sie uns bitte. Sie dürfen die Immobilie jederzeit wieder verkaufen und das
Geld dafür außer Landes bringen. Im Todesfall können Ihre Erben mit dem
deutschen Erbschein und einigen Formalitäten die Immobilie auf ihren Namen
eintragen lassen. Weiterhin ist es wichtig, daß es für Ihre Immobilie ein
ISKAN gibt bzw. bei einem Neubau ausgestellt werden kann. Dies ist ein
Ansiedlungsdokument und nur damit ist sichergestellt, daß man in der Wohnung
auch wohnen darf. Ansonsten kommen Komplikationen und erhöhte Kosten auf
Sie zu, z.B. bei der Anmeldung von Strom und Wasser. Achtung: Wir haben kein Problem damit, wenn Sie während des Kaufprozesses einen Anwalt einschalten möchten. Desweiteren empfehlen wir, Vorsicht walten zu lassen, bei "nicht Steuern zahlenden, selbsternannten Maklern", die ja "nur" die "super preiswerte Immobilie eines Freundes" verkaufen wollen und auf diese Art Tausende von Euros von unerfahrenen Touristen ergaunern. Es gehört zu unseren Aufgaben und ist somit Teil unseres Services, Sie über alle notwendigen Details bezüglich Türkischer Immobilien zu informieren. Details des aktuellen Türkischen Immobiliengesetzes für AusländerEs dürfen alle Nationalitäten kaufen, in deren Länder auch Türken Grundbesitz erwerben können. Ausländer und im Ausland gegründete Firmen (nur GmbH und AG) dürfen jetzt "nur" noch 2,5 ha (25.000 m²) pro Person in der Türkei erwerben - diese Zahl gilt kumulativ, das bedeutet, daß alle Grundstücke addiert werden, die ein Ausländer kauft / besitzt. Aber in Einzelfällen kann eine Sondergenehmigung von bis zu 30 ha erteilt werden. Außerdem darf der Anteil an Immobilienbesitz von Ausländern in einer Region nicht mehr als 5 Tausendstel betragen (5 ‰). Hier werden übrigens das Eigentum von ausländischen Firmen nicht mitberechnet - dies gilt nur für natürliche Personen !! Ausländer und ausländische Firmen dürfen nur Immobilien zu Wohn- und Gewerbezwecken erwerben und dies nur in Gebieten mit öffentlichem, städtischem Baurecht (Imar) oder offiziell genehmigtem privatem Baurecht (Privat-Imar). Diese Grundstücke sind in der Regel teurer als die tollen Dorf-Grundstücke, für die sich viele Ausländer vorher entschieden haben. Aber es gibt auch für Ausländer eine Möglichkeit, diese preislich interessanten Areale nach wie vor rechtssicher zu erwerben. Man muß dazu nur eine türkische GmbH gründen - das darf jeder Ausländer - und den Kauf der Immobilie über die GmbH abwickeln, dann darf man größenmäßig und örtlich unbegrenzt Grundstücke kaufen und bekommt auch einen Grundbucheintrag dafür, nur ein Grundbucheintrag für eine Dorf-Immobilie direkt auf eine private ausländische Person ist gemäß dem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Das Grundpfandrecht zugunsten eines Ausländers ist von den obigen Einschränkungen nicht betroffen, das heißt, ein Ausländer kann unbegrenzt Immobilien als Grundpfand besitzen. Nach wie vor dürfen Ausländer in Schutzzonen (z.B. militärische Gebiete) kein Immobilieneigentum erwerben. Die betroffenen Gebiete werden von der Regierung in den nächsten Monaten allen Tapuämtern bekannt gegeben, so daß jedes Tapuamt dies künftig sofort prüfen kann und teilweise jetzt schon kann - damit FÄLLT DIE PRÜFUNG DURCH DIE MILITÄRVERWALTUNG WEG !!! Somit sind Eigentumsübertragungen für Ausländer in 1 bis 5 Werktagen möglich. Wenn Sie Zweifel haben oder weitere Fragen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns (per Telefon oder mail) oder rufen Sie die Türkische Botschaft in Deutschland an und lassen Sie sich kostenlos dort von der Rechtsabteilung beraten. KostenEinmalige Kosten bei der Anschaffung: Grunderwerbsteuer - 4,8 % vom eingetragenen Tapu-Wert (der Tapu-Wert entspricht nicht dem Kaufpreis, er liegt in der Regel weit darunter); sie muß bei der staatlichen Ziraat-Bank entrichtet werden - und zwar kurz vor dem Tapu-Eintrag. Tapu-Gebühr - ca. 30 € für die Eintragung ins Grundbuch Erdbebenversicherung (Pflicht) - insgesamt ca. 100 YTL (ca. 60 €) Schreib- und Dokumentengebühren - zwischen 50 € und 250 € Dolmetscher (Pflicht, wenn Ausländer kaufen) - 50 € bis 100 € pro einzutragender Eigentümer und Übersetzung Maklergebühren - bei uns zahlen Sie keine
zusätzliche Maklergebühr, aber gem. türkischem Gesetz kann ein Makler 3 % des Kaufpreises
vom Käufer verlangen, er kann aber auch einen anderen Betrag verlangen -
vertragliche Regelungen zählen, auch wenn der Betrag höher ist.
Grundsteuer - 0,4 % vom Tapu-Wert bei Immobillien und 0,3 % bei Grundstücken, diese Steuer ist immer bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu zahlen Wohngeld (bei Eigentumsanteil in einer Anlage)- zwischen 25 € und 120 € (für die Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums) Erdbebenversicherung (Pflicht) - insgesamt ca. 100 YTL (ca. 60 €) Müllgebühr - 12 € jährlich (inkl. Bearbeitungskosten), zahlbar bis 31.05. eines Jahres Strom - 108,- € Anmeldung für eine Wohnung
(einmalig), 24,- € Ummeldung Haushalt (einmalig), 0,11 / 0,17 € Kosten für
eine KWh bis 150KWh / ab 150 KWh 0,00 € Monatliche Grundgebühr Wasser - 80,- € Anmeldung für eine Wohnung
(einmalig), 41,60 € Ummeldung Haushalt (einmalig), 0,32/0,48/0,87 €
Kosten für einen m³ bis 20/ von 21 bis 40m³ / ab 41m³ 0,87 € Monatliche
Grundgebühr
AufenthaltsgenehmigungZum Kauf einer Immobilie benötigen Sie keine
Aufenthaltsgenehmigung. |
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